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   VG Ansbach, 24.07.2017 - AN 1 E 17.49   

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VG Ansbach, 24.07.2017 - AN 1 E 17.49 (https://dejure.org/2017,32389)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24.07.2017 - AN 1 E 17.49 (https://dejure.org/2017,32389)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24. Juli 2017 - AN 1 E 17.49 (https://dejure.org/2017,32389)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1 S. 2; GG Art. 19 Abs. 4; BayBG Art. 89; BayUrlV § 12 Abs. 5 S. 1
    Ablehnung der Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung aus dienstlichen Gründen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Auszug aus VG Ansbach, 24.07.2017 - AN 1 E 17.49
    Bei dem negativen Tatbestandsmerkmal der zwingenden dienstlichen Gründe bzw. zwingenden dienstlichen Belange handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der grundsätzlich der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ohne dass dem Dienstherrn insoweit ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BVerwG, U.v. 29.04.2004 - BVerwGE 120, 382, zu § 88 a des schleswig-holsteinischen LBG; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 24.05.2004 - NVwZ-RR 2005, 51, zu § 80 a des rheinland-pfälzischen LBG; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Bayer.BeamtenG, Rn 65 zu Art. 99 BayBG, Rn 28 zu Art. 89 BayBG).

    Sein materieller Sinngehalt und seine besondere Bedeutung ergeben sich erst aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist (vgl. BVerwG, U.v. 29.04.2004, a.a.O; U.v. 09.02.1972 - BVerwGE 39, 291; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 10.11.2006, a.a.O.).

    Ebenso wenig kommen mit der Teilzeitbeschäftigung verbundene Erschwernisse wie zum Beispiel die Notwendigkeit einer gewissen Umorganisation als entgegenstehende zwingende Belange bzw. Gründe in Betracht (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 24.10.1986 - 4 S 3228/85; OVG Bremen, B.v 20.04.1990, a.a.O.; siehe auch BVerwG, U.v. 29.04.2004, a.a.O.).

  • OVG Bremen, 20.04.1990 - 2 B 58/90

    Beamter; Beamtin; Ablehnung; Antrag; Arbeitszeit; Ermäßigung;

    Auszug aus VG Ansbach, 24.07.2017 - AN 1 E 17.49
    Diese Ziele und Zwecke haben grundsätzlich höheres Gewicht als die zu berücksichtigenden dienstlichen Belange (vgl. OVG Bremen, B.v. 20.04.1990, NVwZ 1990, 1098).

    Ebenso wenig kommen mit der Teilzeitbeschäftigung verbundene Erschwernisse wie zum Beispiel die Notwendigkeit einer gewissen Umorganisation als entgegenstehende zwingende Belange bzw. Gründe in Betracht (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 24.10.1986 - 4 S 3228/85; OVG Bremen, B.v 20.04.1990, a.a.O.; siehe auch BVerwG, U.v. 29.04.2004, a.a.O.).

    Die Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen darf vielmehr nur dann abgelehnt werden, wenn dadurch schwerwiegende Nachteile für die Verwaltung drohen (OVG Bremen, B.v. 20.04.1990, a.a.O.; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, a.a.O., Art. 89 Erl. 25).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2004 - 2 B 10467/04

    Antragsteilzeit, voraussetzungslose Teilzeit, Teilzeitbeschäftigung,

    Auszug aus VG Ansbach, 24.07.2017 - AN 1 E 17.49
    Bei dem negativen Tatbestandsmerkmal der zwingenden dienstlichen Gründe bzw. zwingenden dienstlichen Belange handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der grundsätzlich der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ohne dass dem Dienstherrn insoweit ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BVerwG, U.v. 29.04.2004 - BVerwGE 120, 382, zu § 88 a des schleswig-holsteinischen LBG; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 24.05.2004 - NVwZ-RR 2005, 51, zu § 80 a des rheinland-pfälzischen LBG; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Bayer.BeamtenG, Rn 65 zu Art. 99 BayBG, Rn 28 zu Art. 89 BayBG).

    Allerdings kommt ihm hinsichtlich der die dienstlichen Gründe bzw. Belange maßgeblich (vor-) prägenden verwaltungspolitischen Entscheidungen über die zur effektiven Aufgabenerfüllung erforderliche Personalstärke und den Einsatz des vorhandenen Personals eine Entscheidungsprärogative und eine organisatorische Gestaltungsfreiheit zu mit der Folge, dass diese Entscheidungen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sind (OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 24.05.2004, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 10.11.2006 - 1 A 777/05, zu § 48 Abs. 3 des nordrhein-westfälischen LBG).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2006 - 1 A 777/05

    Vorzeitige Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit -

    Auszug aus VG Ansbach, 24.07.2017 - AN 1 E 17.49
    Allerdings kommt ihm hinsichtlich der die dienstlichen Gründe bzw. Belange maßgeblich (vor-) prägenden verwaltungspolitischen Entscheidungen über die zur effektiven Aufgabenerfüllung erforderliche Personalstärke und den Einsatz des vorhandenen Personals eine Entscheidungsprärogative und eine organisatorische Gestaltungsfreiheit zu mit der Folge, dass diese Entscheidungen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sind (OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 24.05.2004, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 10.11.2006 - 1 A 777/05, zu § 48 Abs. 3 des nordrhein-westfälischen LBG).

    Sein materieller Sinngehalt und seine besondere Bedeutung ergeben sich erst aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist (vgl. BVerwG, U.v. 29.04.2004, a.a.O; U.v. 09.02.1972 - BVerwGE 39, 291; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 10.11.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.02.1972 - VI C 20.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Ansbach, 24.07.2017 - AN 1 E 17.49
    Sein materieller Sinngehalt und seine besondere Bedeutung ergeben sich erst aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist (vgl. BVerwG, U.v. 29.04.2004, a.a.O; U.v. 09.02.1972 - BVerwGE 39, 291; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 10.11.2006, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 16.01.2017 - 6 CE 16.2302

    Kein Anspruch auf Beförderung wegen eines anhängigen Disziplinarverfahrens

    Auszug aus VG Ansbach, 24.07.2017 - AN 1 E 17.49
    Denn das auf eine Vorwegnahme der Hauptsache abzielende Antragsbegehren könnte, soweit realisierbar, auch unter dem Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nur in einem besonderen Ausnahmefall Erfolg haben, nämlich dann, wenn eine bestimmte Regelung schlechterdings notwendig wäre und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spräche (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2002 - 3 CE 02.2797 und Bv.16.1.2017 - 6 CE 16.2302; Kopp/Schenke VwGO, 21. Aufl. 2015, Rn 14 zu § 123 mit Rechtsprechungsnachweisen), Davon kann hier indessen keine Rede sein.
  • VGH Bayern, 04.12.2002 - 3 CE 02.2797
    Auszug aus VG Ansbach, 24.07.2017 - AN 1 E 17.49
    Denn das auf eine Vorwegnahme der Hauptsache abzielende Antragsbegehren könnte, soweit realisierbar, auch unter dem Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nur in einem besonderen Ausnahmefall Erfolg haben, nämlich dann, wenn eine bestimmte Regelung schlechterdings notwendig wäre und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spräche (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2002 - 3 CE 02.2797 und Bv.16.1.2017 - 6 CE 16.2302; Kopp/Schenke VwGO, 21. Aufl. 2015, Rn 14 zu § 123 mit Rechtsprechungsnachweisen), Davon kann hier indessen keine Rede sein.
  • VGH Bayern, 22.02.1995 - 3 CE 94.4077
    Auszug aus VG Ansbach, 24.07.2017 - AN 1 E 17.49
    Auf Grund des vorläufigen Charakters des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens war als Streitwert die Hälfte des Regelstreitwertes nach § 52 Abs. 2 GKG anzusetzen (vgl. Ziffer 1.5 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Fassung 2013; BayVGH, Beschluss vom 22. Februar 1995 - 3 CE 94.4077 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1986 - 4 S 3228/85

    Teilzeitbeschäftigung im Polizeidienst

    Auszug aus VG Ansbach, 24.07.2017 - AN 1 E 17.49
    Ebenso wenig kommen mit der Teilzeitbeschäftigung verbundene Erschwernisse wie zum Beispiel die Notwendigkeit einer gewissen Umorganisation als entgegenstehende zwingende Belange bzw. Gründe in Betracht (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 24.10.1986 - 4 S 3228/85; OVG Bremen, B.v 20.04.1990, a.a.O.; siehe auch BVerwG, U.v. 29.04.2004, a.a.O.).
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